Hilfestellung bei Ansuchen
Gerade für betagte Personen ist der Schriftverkehr mit Behörden oft schwierig. Wir stellen daher für Sie gerne die notwendigen Anträge auf Rezeptgebührenbefreiung oder auf Gewährung des Pflegegeldes. Auch beim Ausfüllen von Formularen stehen wir mit Rat zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dies meist nicht während des laufenden Ordinationsbetriebes möglich sein wird. Das Schriftstück ist jedoch meist am Folgetag für Sie abholbereit.
Besonders gut überlegt sein soll das Verfassen einer Patientenverfügung. Dafür ist eine ausführliche Beratung erforderlich und sollte gemeinsam mit einer Person des Vertrauens erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.